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Können 32-Bit-Anwendungen auf einem 64-Bit-System verwendet werden?

Die meisten modernen Betriebssysteme werden in einer 64-Bit- (x64) und einer 32-Bit-Version (x86) ausgeliefert. Welche Einschränkungen hat eine solche 64-Bit-Version?


Betrifft FAQ

Ja. Die 64-Bit-Architektur zeichnet sich dadurch aus, dass die meisten Datentypen (wie z.B. Speicheradressen) eine Breite von 64 Bit besitzen. Eine 32-Bit-CPU kann 232 Arbeitsspeicherzellen zu je einem Byte ansprechen, was 4 Gigabyte entspricht. Mit einer 64-Bit-CPU können dagegen theoretisch 17.179.869.184 GB angesprochen werden. Da der Adressbereich einer 32-Bit-CPU als Teilmenge der 264 Byte einer 64-Bit-CPU angesehen werden kann, ist es möglich, 32-Bit-Adressen in 64-Bit-Adressen umzurechnen, aber nicht umgekehrt.

Eine CPU mit 64-Bit-Unterstützung kann mit einem 32-Bit- oder einem 64-Bit-Betriebssystem zusammenarbeiten. Unter einem 32-Bit-Betriebssystem lassen sich keine 64-Bit-Anwendungen ausführen, dagegen laufen 32-Bit-Anwendungen auf einem 64-Bit-Betriebssystem (durch Emulation oder einen entsprechenden CPU-Modus). 64-Bit-Anwendungen haben die Eigenschaft, dass sie mehr Speicherplatz auf der Festplatte benötigen als 32-Bit-Anwendungen. Zum Vergleich: die Installations-DVD von Windows 7 x86 belegt knapp 1.9 GB auf der Festplatte - die 64-Bit-Variante gut 2.2 GB. Dies gilt im gleichen Maße auch für die Belegung des Arbeitsspeichers.

Ein 64-Bit-Betriebssystem ist nicht unbedingt schneller als ein 32-Bit-Betriebssystem. Programme, die mit sehr großen Zahlen arbeiten müssen (z.B. in der Kryptografie) profitieren von den größeren Registern. Andere Programme dagegen können auch an Performance einbüßen.

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Dieser Artikel wurde am 27.08.2009 erstellt und bisher 1092 mal aufgerufen. Wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@computerleben.net.


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